Ablauf einer Psychotherapie
Terminvereinbarung
Als ersten Schritt vereinbaren wir einen Termin zum Erstgespräch bzw. zur Sprechstunde. Das geht am besten während meiner telefonischen Sprechzeiten. In der ersten Sprechstunde können Sie Ihr Anliegen und Ihre Fragen schildern und ich kann Ihnen einen ersten Überblick über Ablauf und Methoden einer Psychotherapie geben.
Kennlernphase
Nach der Sprechstunde gibt es noch weitere vier probatorische Sitzungen, in denen wir Zeit haben, uns besser kennenzulernen lernen. In diesen Sitzungen geht es mir um eine detaillierte Diagnostik und Therapieplanung. Darüber hinaus können Sie herauszufinden, ob Sie sich eine Psychotherapie vorstellen können. Darauf aufbauend können wir gemeinsam Entscheidungen über das weitere Vorgehen treffen.
Die weiteren Therapiesitzungen werden nach den ersten probatorischen Sitzungen bei der Krankenkasse beantragt.
Weiterer Verlauf
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet meist einmal wöchentlich statt. Dabei besteht auch die Möglichkeit, in einzelnen Therapiesitzungen wichtige Bezugspersonen einzubeziehen.
Die Dauer einer Psychotherapie kann sehr unterschiedlich sein und richtet sich nach Ihren Anliegen und Ihren Beschwerden. Generell wird zwischen einer Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) und Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) unterschieden. Im Rahmen einer Verhaltenstherapie können Sie bis zu 80 Therapiesitzungen in Anspruch nehmen.
Kosten und
Abrechnung
Die Kostenübernahme für eine Psychotherapie hängt davon ab, wie Sie versichert sind. Generell bestehen folgende Möglichkeiten:
Gesetzlich Versicherte
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Regel. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.
Privat Versicherte/Beihilfeberechtigte
Privaten Krankenkassen und Beihilfen übernehmen in der Regel die Koste für eine Psychotherapie bei einem approbierten psychologischem Psychotherapeuten. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. (GOP/GOÄ). In der Regel wird der 2,3-fache Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht bei Verhaltenstherapie derzeit 100,55 Euro pro Sitzung à 50 Minuten.
Allerdings gibt es bezüglich des Umfangs einer Psychotherapie sehr unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Daher ist es gut, sich frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse und/oder Beihilfestelle in Verbindung zu setzen und zu klären, in welchem Rahmen eine Verhaltenstherapie erstattet wird. Dabei unterstütze ich Sie gerne.
Selbstzahler
Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ). In der Regel wird der 2,3-fache Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht bei Verhaltenstherapie derzeit 100,55 Euro pro Sitzung à 50 Minuten. Die Psychotherapiesitzungen werden in der Regel monatlich in Rechnung gestellt.